29.06.2006, 21:12
Ja, nun, ist bei mir ein wenig anders. Ich hab ja die US Version
Bei der §§21 Abnahme wurden die DRLs damals als "Seitenmarkierungsleuchten vorne gelb als Fahrtrichtungsanzeiger geschaltet" eingetragen. So stehts im Brief.
Da hatte ich viel Glück. Da gab es aber auch schon andere Fälle mit Androhung einer §17er . . .
Ich glaube auch das die Herren der Rennleitung im Großraum München zum großen Teil sehr "locker" mit vielen Dingen umgehen. Da haben die von Dir genannten Jungs dann wohl Glück.
Aber als "Tagfahrlicht" bekommt man diese Lösung mit Sicherheit nicht durch. Die gelbe Farbe wiederspricht nunmal eindeutig der Vorgabe.
Grüße
Jochen
Bei der §§21 Abnahme wurden die DRLs damals als "Seitenmarkierungsleuchten vorne gelb als Fahrtrichtungsanzeiger geschaltet" eingetragen. So stehts im Brief.
Da hatte ich viel Glück. Da gab es aber auch schon andere Fälle mit Androhung einer §17er . . .
Ich glaube auch das die Herren der Rennleitung im Großraum München zum großen Teil sehr "locker" mit vielen Dingen umgehen. Da haben die von Dir genannten Jungs dann wohl Glück.
Aber als "Tagfahrlicht" bekommt man diese Lösung mit Sicherheit nicht durch. Die gelbe Farbe wiederspricht nunmal eindeutig der Vorgabe.
Grüße
Jochen