06.07.2006, 16:17
Hallo Erwin,
das ist nicht ganz richtig. In Deutschland unterscheidet man in Festigkeitsgutachten un Fahrzeugspezifische Gutachten. Bei letzteren ist nur der korrekte Anbau inkl. Beachtung etwaiger Auflagen vom Prüfing. zu kontrollieren.
Bei einem Festigkeitsgutachten wird etwas mehr Gehirnschmalz erwartet. Dieses bescheinigt den Felgen nur eine gewisse Traglast und garantiert deren Haltbarkeit. Alle anderen Faktoren (Freigängigkeit, verwendete Bereifung, Lochkreis, Größe des Zentrierings usw.) müssen vom Prüfer errechnet und im Fahrversuch erprobt werden.
Einer Eintragung von Felgen mit vorhandenem Festigkeitsgutachten spricht daher nichts entgegen.
das ist nicht ganz richtig. In Deutschland unterscheidet man in Festigkeitsgutachten un Fahrzeugspezifische Gutachten. Bei letzteren ist nur der korrekte Anbau inkl. Beachtung etwaiger Auflagen vom Prüfing. zu kontrollieren.
Bei einem Festigkeitsgutachten wird etwas mehr Gehirnschmalz erwartet. Dieses bescheinigt den Felgen nur eine gewisse Traglast und garantiert deren Haltbarkeit. Alle anderen Faktoren (Freigängigkeit, verwendete Bereifung, Lochkreis, Größe des Zentrierings usw.) müssen vom Prüfer errechnet und im Fahrversuch erprobt werden.
Einer Eintragung von Felgen mit vorhandenem Festigkeitsgutachten spricht daher nichts entgegen.