25.07.2006, 11:51
Ich frage deshalb, weil es bei verschiedenen Treffen in Deutschland auch schon so Überlegungen gab (Zuschauer-Mitfahrten, evtl. gegen Gebühr, die dann einem sozialen Zweck gespendet werden sollte). Sobald es aber um die Klärung von Versicherung und Haftung ging, haben die Versicherer alle Kopfstände gemacht und die angedachten Aktionen wurden jedesmal nicht verwirklicht.
Oder ist das in der Schweiz anders geregelt als bei uns ?
Oder ist das in der Schweiz anders geregelt als bei uns ?
Gruß, Midnight-Cruiser