29.07.2006, 11:39
Zitat:Original von Jochen
PS. bedenke auch bitte das es in Deutschland sehr viele Fahrzeuge gibt die nicht der StVZO entsprechen. Genau für diese Fälle werden ja diese Abnahmen durchgeführt die dann zu einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere führen.
Alleine schon die Bezeichnung "In-etwa" Wirkung lässt dem Sachverständigen sehr viel Spielraum eine Eintragung vorzunehmen ohne später dafür rechtliche Probleme zu bekommen. . .
Ein Sachverständiger kann einen Eigenbau / Bau ohne ABE / EG-Betriebserlaubnis abnehmen und als StVZO-konform eintragen. Ist der Umbau jedoch nicht StVZO-konform, kann er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung austellen, die dann durch das zuständige Straßenverkehrsamt in eine Ausnahmegenehmigung umgewandelt werden kann.
Diesen Weg gehen wir doch aber alle nicht. Wir suchen Sachverständige, die trotz offensichtlich von der StVZO abweichenden Bedingungen (bzw. deren Durchführungsbestimmungen) uns eine Eintragung ermöglichen. Das ist kalkuliertes Risiko von uns (siehe z.B. Auspuff), hört aber meiner Meinung nach bei Reifen / Rädern / Lenkung / Bremse auf. Aber dieses Risiko muss wohl jeder selbst einschätzen. Will ja auch kein Spielverderber sein, gleichwohl müssen die potentiellen Risiken benannt werden. Man kann wahrlich nicht so schnell schauen, wie Fahrzeugteile sichergestellt und später von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden. Ist mir passiert (mit einem Originalteil!).