31.07.2006, 11:28
Was ist das denn für eine schwachsinnige gerichtliche Begründung? Die Ausgabe von kleinen Nummernschildern darf nur aus Platzgründen oder baujahrsbedingt geschehen.
Alle Motorräder, (EDIT: mit Zulassung vor dem 01.07.1958), egal ob schneller oder langsamer als 80 Kilometer in der Stunde, bekommen ein Schild nach Anlage 5 der StVZO. Begründung ist nicht die Geschwindigkeit, sondern liegt im 6 Volt System begründet. Die Lämpchen der Nummerschildbeleuchtung machen es unmöglich, ein großes Blech komplett auszuleuchten. Und das ist amtlich.
Aber wenn ich mir manchmal die technisch hochbegabten und von "ihrer" Meinung überzeugten Richter anschaue, vergeht mir sogar das Übergeben.
Alle Motorräder, (EDIT: mit Zulassung vor dem 01.07.1958), egal ob schneller oder langsamer als 80 Kilometer in der Stunde, bekommen ein Schild nach Anlage 5 der StVZO. Begründung ist nicht die Geschwindigkeit, sondern liegt im 6 Volt System begründet. Die Lämpchen der Nummerschildbeleuchtung machen es unmöglich, ein großes Blech komplett auszuleuchten. Und das ist amtlich.
Aber wenn ich mir manchmal die technisch hochbegabten und von "ihrer" Meinung überzeugten Richter anschaue, vergeht mir sogar das Übergeben.