31.07.2006, 11:56
Ich habe am Samstag in Oberhausen einen Mustang Treter angesprochen der getönte Seitenscheiben an seinem Auto hat. Er erzählte mir, das die Scheiben (jetzt) eingetragen sind und damit sogar vor einem Gericht war. Die Story:
Er hat den Wagen (05-er BJ) mit den Scheiben (Werkstönung?) aus den USA geholt. Der TÜV Prüfer hat ihm die Scheiben eingetragen. Ein heisser Jungpolizist hat das gesehen und ihn (mit Straße blockieren und schreiender Aufforderung nach Papieren - ebend wie man einen Schwerverbrecher behandeln muss) angehalten, wegen der getönten Scheiben. Der Hinweis, das der Wagen so abgenommen wurde, hat den Polizisten weniger interessiert, er wollte den Wagen an Ort und Stelle stillegen. Nun gut, die Sache ging vor Gericht, der TÜV Prüfer wurde als Zeuge geladen und hat erklärt, das er den Wagen mit den Scheiben für verkehrssicher eingestuft hat. Die Richterin hat sich der Ansicht des Sachverständigen angeschlossen, jedoch empfohlen, die Scheiben einzutragen was dann auch gemacht wurde.
Normal sind getönte Scheiben vorne ja auch nicht zulässig. Hier spielte wohl auch eine Rolle, das es eine "ab Werk" Tönung war und das das Auftreten des Sachverständigen vor Gericht überzeugend rüberkam. Die Chefs vom S standen wohl hinter der Sache.
Frank
Er hat den Wagen (05-er BJ) mit den Scheiben (Werkstönung?) aus den USA geholt. Der TÜV Prüfer hat ihm die Scheiben eingetragen. Ein heisser Jungpolizist hat das gesehen und ihn (mit Straße blockieren und schreiender Aufforderung nach Papieren - ebend wie man einen Schwerverbrecher behandeln muss) angehalten, wegen der getönten Scheiben. Der Hinweis, das der Wagen so abgenommen wurde, hat den Polizisten weniger interessiert, er wollte den Wagen an Ort und Stelle stillegen. Nun gut, die Sache ging vor Gericht, der TÜV Prüfer wurde als Zeuge geladen und hat erklärt, das er den Wagen mit den Scheiben für verkehrssicher eingestuft hat. Die Richterin hat sich der Ansicht des Sachverständigen angeschlossen, jedoch empfohlen, die Scheiben einzutragen was dann auch gemacht wurde.
Normal sind getönte Scheiben vorne ja auch nicht zulässig. Hier spielte wohl auch eine Rolle, das es eine "ab Werk" Tönung war und das das Auftreten des Sachverständigen vor Gericht überzeugend rüberkam. Die Chefs vom S standen wohl hinter der Sache.
Frank