31.07.2006, 12:10
Hallo Frank,
da bist Du nicht richtig informiert. Getönte Scheiben vorne sind grundsätzlich zulässig, jedoch nur bis XX% (genaue Zahl müßte ich nachschlagen). Alles darüber hinaus bedarf einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese wird i.d.R. erteilt, wenn das Fahrzeug bauartbedingt so beschaffen ist und eine Umrüstung unzumutbar wäre (trifft auf heutige Autos nicht mehr zu) oder wenn im Fahrzeug Personen oder Gegenstände mit besonderer Gefährdung transportiert werden. In einigen Fällen wurden wohl sogar Tönungen eingetragen, sollte der Fahrer behindert sein (allerdings ist in vielen Fällen das dann auch von Auflagen durch die Führerscheinstelle begleitet worden!).
Da auch in den USA Tönung mittlerweile in fast allen Bundesstaaten verboten ist und Ford keine Tönung werkseitig anbietet (soweit ich das der Website entnehmen kann), halte ich die Aussage des Mustang-Treibers für fragwürdig. Mich würde die Urteilsbegründung im Detail interessieren.
da bist Du nicht richtig informiert. Getönte Scheiben vorne sind grundsätzlich zulässig, jedoch nur bis XX% (genaue Zahl müßte ich nachschlagen). Alles darüber hinaus bedarf einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese wird i.d.R. erteilt, wenn das Fahrzeug bauartbedingt so beschaffen ist und eine Umrüstung unzumutbar wäre (trifft auf heutige Autos nicht mehr zu) oder wenn im Fahrzeug Personen oder Gegenstände mit besonderer Gefährdung transportiert werden. In einigen Fällen wurden wohl sogar Tönungen eingetragen, sollte der Fahrer behindert sein (allerdings ist in vielen Fällen das dann auch von Auflagen durch die Führerscheinstelle begleitet worden!).
Da auch in den USA Tönung mittlerweile in fast allen Bundesstaaten verboten ist und Ford keine Tönung werkseitig anbietet (soweit ich das der Website entnehmen kann), halte ich die Aussage des Mustang-Treibers für fragwürdig. Mich würde die Urteilsbegründung im Detail interessieren.