31.07.2006, 13:52
nach der StVZO sind die kleinen Kennzeichen für Leichtkrafträder bis 80km/h und Zugmaschinen bis 40km/h vorgesehen.
andere Fahrzeuge brauchen eine Ausnahmegenehmigung.
vor der Einführung des heutigen Kennzeichensystems hatte alle Motorräder kleinere Kennzeichen. Deshalb sind die alten Motorräder vom Hersteller nicht für größere vorgesehen und bekommen auch heute noch die kleinen.
andere Fahrzeuge brauchen eine Ausnahmegenehmigung.
vor der Einführung des heutigen Kennzeichensystems hatte alle Motorräder kleinere Kennzeichen. Deshalb sind die alten Motorräder vom Hersteller nicht für größere vorgesehen und bekommen auch heute noch die kleinen.