02.08.2006, 02:31
Das BGB ist ja schön und gut, nur meistens greift es nicht, da es durch AGB's - das sogenannte Kleingedruckte - ausgehebelt wurde - soweit zulässig; manche Vorschriften dürfen nicht durch AGB's "überschrieben" werden.
Das mit den 3 Nachbesserungsversuchen ist ebenfalls noch gültig; man kann eben nicht wegen jedem kleinen Furz wandeln oder mindern.
Was ich bei JR's Motorschaden nicht verstehe, ist, warum nicht versucht wird zu reparieren, sondern gleich ein neuer Austauschmotor eingebaut wird. Es drängen sich mir hier zwei Verdachtsmomente auf (ist nur meine persönliche Meinung):
1. Sind die hier nicht in der Lage, an dem Motor zu schrauben (zu viel High-Tech oder was ?`)
2. Wenn der "Befehl" zum Austausch von GM direkt kommt: soll hier irgend etwas vertuscht werden ? Konstruktionsfehler ?
Das mit den 3 Nachbesserungsversuchen ist ebenfalls noch gültig; man kann eben nicht wegen jedem kleinen Furz wandeln oder mindern.
Was ich bei JR's Motorschaden nicht verstehe, ist, warum nicht versucht wird zu reparieren, sondern gleich ein neuer Austauschmotor eingebaut wird. Es drängen sich mir hier zwei Verdachtsmomente auf (ist nur meine persönliche Meinung):
1. Sind die hier nicht in der Lage, an dem Motor zu schrauben (zu viel High-Tech oder was ?`)
2. Wenn der "Befehl" zum Austausch von GM direkt kommt: soll hier irgend etwas vertuscht werden ? Konstruktionsfehler ?
Gruß, Midnight-Cruiser