10.08.2006, 13:36
Zitat:Original von Graben-Blondie
Alkoholsteuer
Die Alkoholsteuer teilt sich in drei Klassen auf: die Bier-, Branntwein-, und Schaumweinsteuer. Am teuersten sind Spirituosen, die in Deutschland einer Monopolverwaltung unterliegen. 1.303 Euro zieht der Fiskus pro 100 Litern verkauftem Schnaps ein. Bei Schaumweinen sind es zwischen 136 und 51 Euro. Am günstigsten ist Bier: durchschnittlich starkes Bier wird mit 9,44 Euro pro Hektoliter (100 Litern) besteuert. Kleinere Brauerein, die weniger als 5.000 Hektoliter herstellen, zahlen nur die Hälfte. Die Biersteuer ist die einzige unter den Alkoholabgaben, die den Ländern zusteht. Auf Wein wird in Deutschland keine Steuer erhoben.
Aber Dirk, wie Du siehst ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung doch gar nicht gegeben....![]()
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Sonnige Andrea,
die von Dir genannte Steuer wird auf "trinkbare" Alkohole erhoben.
Spiritus unterliegt dieser Steuer jedoch nicht .... damit man ihn nicht trinken kann, um damit die "Alkohol-Steuer" zu umgehen, wird er vergällt und ist damit ungeniessbar.

Wer dannn mit Spiritus auf der Strasse fährt unterschlägt die "Teibstoffsteuer"
Ups, habe gerade eine Änderung entdeckt:
"Im Sommer 2002 erließ das Bundesministerium der Finanzen ein Gesetz zu Steuerbefreiung u. a. von Ethanol als Biokraftstoff zur Beimischung zu fossilen Kraftstoffen (Anlehnung an EU-Direktive 92/81/EWG Art.8.No.4.)"
Ok. dann ist es keine Steuerhinterziehung mehr.
Zu Ethanol als Kraftstoff gibts einen Wiki-Artikel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ethanol-Kraftstoff
Gruß
Dirk