16.08.2006, 11:18
Hallo Oliver,
grundsätzlich gilt bei H-Kennzeichen, dass dafür Leichtkraftradschilder erleichtert zuzuteilen sind.
Dafür gibt es sogar eine amtliche Richtlinie.
Zu den Besonderheiten oben bei den Nordlichtern sollte sich jemand von dort äußern.
Ich habe auf jeden Fall die Erfahrung gemacht, dass sich Hartnäckigkeit und Freundlichkeit auszahlen. Auch wenn am Anfang von den Zulassungsstellen immer behauptet wird, dass es keine kleinen Schilder gibt, hat es am Ende doch immer geklappt.
Gruß
JR
grundsätzlich gilt bei H-Kennzeichen, dass dafür Leichtkraftradschilder erleichtert zuzuteilen sind.
Dafür gibt es sogar eine amtliche Richtlinie.
Zu den Besonderheiten oben bei den Nordlichtern sollte sich jemand von dort äußern.
Ich habe auf jeden Fall die Erfahrung gemacht, dass sich Hartnäckigkeit und Freundlichkeit auszahlen. Auch wenn am Anfang von den Zulassungsstellen immer behauptet wird, dass es keine kleinen Schilder gibt, hat es am Ende doch immer geklappt.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!