22.11.2002, 16:43
@Denny
Die Verwendung von Lachgas im Auto ist hier leider verboten.
Nicht nur, daß Du den Versicherungsschutz verlierst, auch G´vatter Staat prügelt in dem Fall auf Dich ein.
Lies Dir mal die Gefahrgutverordnung durch. Die ist heuer novelliert worden.
Du darfst praktisch gar nichts mehr.
Nicht mal der Transport von harmloser Kohlensäure, zum Bier zapfen, ist Dir ohne entsprechenden Befähigungsnachweis mehr möglich.
LEIDER.
ABER: "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Die Verwendung von Lachgas im Auto ist hier leider verboten.
Nicht nur, daß Du den Versicherungsschutz verlierst, auch G´vatter Staat prügelt in dem Fall auf Dich ein.
Lies Dir mal die Gefahrgutverordnung durch. Die ist heuer novelliert worden.
Du darfst praktisch gar nichts mehr.
Nicht mal der Transport von harmloser Kohlensäure, zum Bier zapfen, ist Dir ohne entsprechenden Befähigungsnachweis mehr möglich.
LEIDER.
ABER: "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Liebe Grüße
Michl
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Michl
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