13.10.2006, 15:15
Zitat:Original von maseratimerlin
Wo soll ich die Rechnung hinschicken ? (0,55 Beratungsgebühr nach RVG aus 52.000,00 € =617,65 € Netto )![]()
Heiliger Kacke! Wenn Anwälte für sowas wirklich soviel kassieren dürfen, dann werd ich wohl doch noch studieren müssen
