17.10.2006, 18:55
@badboy: Deiner Argumentation kann ich nicht folgen.
Der TüV kann ausschließlich eine Konformität bzw. Abweichungen des Fahrzeuges mit der StVZO bestätigen. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann zusätzlich Abweichungen von der StVZO mittels einer Ausnahmegenehmigung zulassen (rote Blinker z.B.).
In wieweit das jedoch etwas mit einem zivilrechtlichen Anspruch zu tun hat, weiß ich nicht - kann mir aber durchaus vorstellen, dass Gerichte ähnlich wie JR argumentieren werden.
Nur lassen wir die Airbag-Frage mal außen vor, denn hier muss das (potentiell riesige) finanzielle Risiko allein Didi für sich selbst bzw. Personen, die sein Auto fahren, tragen.
Frank hat es auf den Punkt gebracht. Didi, wie hast Du das alles angeschlossen (Hupe, Lenkradfernbedienung usw.)? Gelötet? Falls ja: Mutig.
Der TüV kann ausschließlich eine Konformität bzw. Abweichungen des Fahrzeuges mit der StVZO bestätigen. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann zusätzlich Abweichungen von der StVZO mittels einer Ausnahmegenehmigung zulassen (rote Blinker z.B.).
In wieweit das jedoch etwas mit einem zivilrechtlichen Anspruch zu tun hat, weiß ich nicht - kann mir aber durchaus vorstellen, dass Gerichte ähnlich wie JR argumentieren werden.
Nur lassen wir die Airbag-Frage mal außen vor, denn hier muss das (potentiell riesige) finanzielle Risiko allein Didi für sich selbst bzw. Personen, die sein Auto fahren, tragen.
Frank hat es auf den Punkt gebracht. Didi, wie hast Du das alles angeschlossen (Hupe, Lenkradfernbedienung usw.)? Gelötet? Falls ja: Mutig.