19.10.2006, 17:35
Jetzt bin ich wirklich gespannt (ernsthaft!): Wo steht in der StVO, dass Nebelscheinwerfer als Tagesfahrtlicht genutzt werden dürfen?
Und wo steht in der StVZO, dass Nebelscheinwerfer zum Tagesfahrtlicht umgebaut werden dürfen?
Gibt es eine Novellierung, von der ich nichts gelesen habe?
Und wo steht in der StVZO, dass Nebelscheinwerfer zum Tagesfahrtlicht umgebaut werden dürfen?
Gibt es eine Novellierung, von der ich nichts gelesen habe?