19.10.2006, 17:56
@ J.M.G.:
Danke für Deine Antwort/Frage.
Ich habe darauf gewartet.
Laut StVZO/StVO wird umgekehrt ein Schuh daraus.
Lese mal die Abschnitte mit deren neuen Erweiterungen für die Einsatzvorraussetzung von Front-Nebelscheinwerfern durch.
Wohlbemerkt, Nebelscheinwerfer im Volksmund und nicht die Bestimmungen für die Nebelrückschlussleuchte.
Das von Dir genannte Wort "Umbau" ist nicht richtig.
Es findet kein Umbau statt, sondern eine Funktionserweiterung.
Achte bitte auf die Kleinigkeiten.
Die volle Funktion der Nebel-Front-Scheinwerfer muss nach StVZO weiterhin uneingeschränkt bestehen bleiben.
Eine vorhandene Novellierung/EU-Anpassung solltest Du vieleicht mal in Erwägung ziehen.
Hella hat sich diese für Deutschland zu Nutze gemacht.
Es gibt noch Bauart-Bedingte unterschiede, wie zB. Kompaktbeleuchtungskörper, modular aufgebaute oder integrierte Beleuchtungskörper, getrennt verbaute Beleuchtungseinheiten usw.
Diese Bauart-Bedingte Anordnung ist massgeblich für den bestimmungsgemässen Gebrauch und Einsatz der Beleuchtung nach StVZO und StVO bindend.
Liebe Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten
Danke für Deine Antwort/Frage.
Ich habe darauf gewartet.
Laut StVZO/StVO wird umgekehrt ein Schuh daraus.
Lese mal die Abschnitte mit deren neuen Erweiterungen für die Einsatzvorraussetzung von Front-Nebelscheinwerfern durch.
Wohlbemerkt, Nebelscheinwerfer im Volksmund und nicht die Bestimmungen für die Nebelrückschlussleuchte.
Das von Dir genannte Wort "Umbau" ist nicht richtig.
Es findet kein Umbau statt, sondern eine Funktionserweiterung.
Achte bitte auf die Kleinigkeiten.
Die volle Funktion der Nebel-Front-Scheinwerfer muss nach StVZO weiterhin uneingeschränkt bestehen bleiben.
Eine vorhandene Novellierung/EU-Anpassung solltest Du vieleicht mal in Erwägung ziehen.
Hella hat sich diese für Deutschland zu Nutze gemacht.
Es gibt noch Bauart-Bedingte unterschiede, wie zB. Kompaktbeleuchtungskörper, modular aufgebaute oder integrierte Beleuchtungskörper, getrennt verbaute Beleuchtungseinheiten usw.
Diese Bauart-Bedingte Anordnung ist massgeblich für den bestimmungsgemässen Gebrauch und Einsatz der Beleuchtung nach StVZO und StVO bindend.
Liebe Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten