26.10.2006, 10:39
Zitat:Original von fliegerdidi
Das Beweisfoto nützt aber auch nur, wenn auch ersichtlich ist, wo die Induktionsstreifen in die Fahrbahn eingearbeitet sind.
Edit : da fällt mir noch ein... , auf dem Messprotokoll muss doch genau ersichtlich sein, von welcher Fahrspur aus die Messung erfolgt ist.
Dann muss es einen Plan geben, wo die Fahrspuren definiert sind .
1. das Foto dient nur der Ermittlung des Fahrers. Hat mit dem Messverfahren nichts zu tuen. Es gibt in der BRD keinen Halterhaftung außer bei Parkverstößen.
2. Messprotokoll ist - nachdem eventuell ein Humanbiologe festgestellt hat, ob der Betroffene der abgebildete fahrer ist - einer der Ansatzpunkte, um das Messverfahren anzugreifen.