26.10.2006, 10:44
Zitat:Original von STRUPPI
@ waltermotorrad:
In diesem Fall: Letzteres!
Das Foto soll den Beweis darstellen.
Ergo must Du auf Deine Kosten dem widersprechen und das Beweismittel als nicht-Beweis-fähig benennen.
Das geht eigentlich nur mit Rechtsbeistand.
Wird der Fall gewonnen, holt sich meistens die Versicherung die Kosten vom Prozessgegner zurück.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Struppi, mit Verlaub, daß ist doch Unsinn, was Du hier erzählst.
1. man legt Einspruch ein und keinen Widerspruch
2. das Foto hat mit dem Messverfahren nix zu tuen ( s.o. )
3. Es gibt keinen Prozeßgegener im OWi - Verfahren
4. Der Betroffene muß bei Freispruch die Festsetzung und Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten und Auslagen gegen die Staatskasse beantragen, nicht die RS.