26.10.2006, 16:16
@ maseratimerlin:
Du weist das ich kein Rechtsanwalt bin, sondern zum normalen Volke gehöre.
Ich lege wegen Widerspruch, denn ich widerspreche der dargestellten OWI, durch einen Rechtsanwalt in Form eines einspruches Einspruch ein.
Es geht hier nicht um das Messverfahren (primär zumindest), sondern um den Beweis einer OWI, in Form eines Fotos.
Da ich gegen etwas vorgehen muss, in diesem Fall ein Amt, ist mein Gegner beim Prozess ein Prozessgegner für mich.
Der Betroffene kann die entstandenen Kosten ebenfalls durch die RS einholen lassen.
An welche Stellen diese Ansprüche gemeldet und eingeholt werden müssen, ist dann nicht mehr mein Bier.
Zum Vergleich vor Gericht möchte ich mich nicht äussern, ich selbst nehme keine Vergleiche an.
Ich schreibe hier aus Erfahrung, da ich schon mal wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts mit Unfallfahrerflucht nach Sachbeschädigung von Staateigentum, von der Polizei Angezeigt wurde.
Das ganze auch noch mit einem Leihwagen und ich selbst hatte den Unfall telefonisch der Polizei mit allen meinen Daten gemeldet.
Ich konnte aber nicht dort warten, sondern musste wichtige Container-Dokumente in den Hafen bringen.
Bremen wollte richtig viel Geld von mir für eine (wohl ganze Reihe) Strassenlampe(n).
Totaler Freispruch für mich, rühge an die Polizei.
Ich vermag mich wohl nicht juristisch Korrekt auszudrücken, muss ich auch nicht, dafür gibt es Anwälte, welche mich verstehen und mein Volksdeutsch richtig interpretieren.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Zitat:Original von maseratimerlin
Zitat:Original von STRUPPI
@ waltermotorrad:
In diesem Fall: Letzteres!
Das Foto soll den Beweis darstellen.
Ergo must Du auf Deine Kosten dem widersprechen und das Beweismittel als nicht-Beweis-fähig benennen.
Das geht eigentlich nur mit Rechtsbeistand.
Wird der Fall gewonnen, holt sich meistens die Versicherung die Kosten vom Prozessgegner zurück.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Struppi, mit Verlaub, daß ist doch Unsinn, was Du hier erzählst.
1. man legt Einspruch ein und keinen Widerspruch
2. das Foto hat mit dem Messverfahren nix zu tuen ( s.o. )
3. Es gibt keinen Prozeßgegener im OWi - Verfahren
4. Der Betroffene muß bei Freispruch die Festsetzung und Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten und Auslagen gegen die Staatskasse beantragen, nicht die RS.
Du weist das ich kein Rechtsanwalt bin, sondern zum normalen Volke gehöre.
Ich lege wegen Widerspruch, denn ich widerspreche der dargestellten OWI, durch einen Rechtsanwalt in Form eines einspruches Einspruch ein.
Es geht hier nicht um das Messverfahren (primär zumindest), sondern um den Beweis einer OWI, in Form eines Fotos.
Da ich gegen etwas vorgehen muss, in diesem Fall ein Amt, ist mein Gegner beim Prozess ein Prozessgegner für mich.
Der Betroffene kann die entstandenen Kosten ebenfalls durch die RS einholen lassen.
An welche Stellen diese Ansprüche gemeldet und eingeholt werden müssen, ist dann nicht mehr mein Bier.
Zum Vergleich vor Gericht möchte ich mich nicht äussern, ich selbst nehme keine Vergleiche an.
Ich schreibe hier aus Erfahrung, da ich schon mal wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts mit Unfallfahrerflucht nach Sachbeschädigung von Staateigentum, von der Polizei Angezeigt wurde.
Das ganze auch noch mit einem Leihwagen und ich selbst hatte den Unfall telefonisch der Polizei mit allen meinen Daten gemeldet.
Ich konnte aber nicht dort warten, sondern musste wichtige Container-Dokumente in den Hafen bringen.
Bremen wollte richtig viel Geld von mir für eine (wohl ganze Reihe) Strassenlampe(n).
Totaler Freispruch für mich, rühge an die Polizei.
Ich vermag mich wohl nicht juristisch Korrekt auszudrücken, muss ich auch nicht, dafür gibt es Anwälte, welche mich verstehen und mein Volksdeutsch richtig interpretieren.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI