27.10.2006, 16:19
Hallo Thomas,
Du und ein Gebrachtwagenhändler können einen Kaufvertrag für den Wagen vorweisen (davon gehe ich mal aus) - dann liegt die Sache völlig anders.
Da es zu der Sache mit dem Verkäufer ohne Eintrag im Brief verschiedene Gerichtsentscheidungen gibt, nutzen einem im Ernstfall eigene Ansichten und Vertrauen wenig. Man kann natürlich sagen, ich gehe mal davon aus, dass kein Ernstfall eintritt und die Sache schon in Ordnung ist - dafür kam mir das Verhalten des Verkäufers aber zu spanisch vor. Wenn der Eigentümer ein guter Kumpel ist und der Verkäufer einen echten Interessenten an der Angel hat - warum ruft er nicht mal eben an in USA.
Mimosenhaft bin ich natürlich nicht - is klar, wer läßt sich sowas gerne nachsagen!! Ich frage (höflich aber bestimmt) und der Verkäufer wird immer ungehaltener.
Aber hier ist es wie immer im Leben - jeder hat seine Ansichten und seine eigene Risikoschwelle - meine war hier überschritten.
Empfindliche Grüße, Ingo
Du und ein Gebrachtwagenhändler können einen Kaufvertrag für den Wagen vorweisen (davon gehe ich mal aus) - dann liegt die Sache völlig anders.
Da es zu der Sache mit dem Verkäufer ohne Eintrag im Brief verschiedene Gerichtsentscheidungen gibt, nutzen einem im Ernstfall eigene Ansichten und Vertrauen wenig. Man kann natürlich sagen, ich gehe mal davon aus, dass kein Ernstfall eintritt und die Sache schon in Ordnung ist - dafür kam mir das Verhalten des Verkäufers aber zu spanisch vor. Wenn der Eigentümer ein guter Kumpel ist und der Verkäufer einen echten Interessenten an der Angel hat - warum ruft er nicht mal eben an in USA.
Mimosenhaft bin ich natürlich nicht - is klar, wer läßt sich sowas gerne nachsagen!! Ich frage (höflich aber bestimmt) und der Verkäufer wird immer ungehaltener.
Aber hier ist es wie immer im Leben - jeder hat seine Ansichten und seine eigene Risikoschwelle - meine war hier überschritten.
Empfindliche Grüße, Ingo
Jesus fährt Auto - Gott fährt Stingray