02.12.2006, 10:31
@Sani: Ich selbst bin ja auch bekloppt genug, die alten AU-Bescheinigungen nach zwei Jahren zu lochen und abzuheften. Ich will da auch nicht groß um des Kaisers Bart diskutieren, das muß jeder mit sich selbst ausmachen, wieviel Wert er auf das Vorhandensein alter Unterlagen beim Kauf legt.
Der Vergleich mit den Geschäftsunterlagen ist nicht schlecht. Wenn man die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (von oft 10 Jahren) vernichten läßt, heißt das ja auch nicht unbedingt, daß man was zu verbergen hat. Bei der AU-Bescheinigung beträgt die Aufbewahrungsfrist aber maximal zwei Jahre, eben so lange bis es wieder eine neue gibt.
Mit dem Service-Heft sehe ich auch lockerer. Bei einem neueren Auto würde ich drauf bestehen (Stichworte Garantie und Kulanz), aber bei einem 15 Jahre alten Auto bin ich pragmatischer. Da interessiert mich nur noch der Zustand und nicht irgendwelche Stempel.
cu ulf
Der Vergleich mit den Geschäftsunterlagen ist nicht schlecht. Wenn man die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (von oft 10 Jahren) vernichten läßt, heißt das ja auch nicht unbedingt, daß man was zu verbergen hat. Bei der AU-Bescheinigung beträgt die Aufbewahrungsfrist aber maximal zwei Jahre, eben so lange bis es wieder eine neue gibt.
Mit dem Service-Heft sehe ich auch lockerer. Bei einem neueren Auto würde ich drauf bestehen (Stichworte Garantie und Kulanz), aber bei einem 15 Jahre alten Auto bin ich pragmatischer. Da interessiert mich nur noch der Zustand und nicht irgendwelche Stempel.
cu ulf