10.12.2006, 20:00
Zitat:Original von Jochen
Eine interessante Information war jedoch aus dem DVS Buch zu ziehen die sich mit der Zulässigkeit von selbst durchgeführten Schweißverbindungen an PKW und Nutzfahrzeugen bezieht:
Zitat:In der Bundesrepublik Deutschland dürfen zur Zeit Schweißarbeiten ohne Eignungsnachweis im "gesetzlich nicht geregelten Bereich" ausgeführt werden. Das betrifft beispielsweise den allgem. Maschinenbau (Kraftmaschinen, Turbinenbau, Umform-, Bearbeitungs-, Werkzeug und Baumaschinen) sowie Personen und Nutzfahrzeuge.
Wenn Du beim TÜV mit einem geschweißten Rahmen auftauchst und nicht nachweisen kannst,
das Jemand mit Zulassung dies vollbracht hat, wird die Karre stillgelegt und Du bekommst erst dann eine Plakette wenn ein neuer Rahmen eingebaut wurde.
Gruß
Dirk