10.12.2006, 20:23
Zitat:Original von Jochen
Eine interessante Information war jedoch aus dem DVS Buch zu ziehen die sich mit der Zulässigkeit von selbst durchgeführten Schweißverbindungen an PKW und Nutzfahrzeugen bezieht:
Zitat:In der Bundesrepublik Deutschland dürfen zur Zeit Schweißarbeiten ohne Eignungsnachweis im "gesetzlich nicht geregelten Bereich" ausgeführt werden. Das betrifft beispielsweise den allgem. Maschinenbau (Kraftmaschinen, Turbinenbau, Umform-, Bearbeitungs-, Werkzeug und Baumaschinen) sowie Personen und Nutzfahrzeuge.
Hallo Jochen,
bitte noch mal unbedingt mit einem Sachverständigen Deines Vertrauens abklären! Ich war heute beim GTÜ zur HU / AU der C5 (übrigens selten so eine lockere Kontrolle erlebt, aber das ist Off Topic) und direkt der Ing. mal auf die Thematik angesprochen. Bei allen Schweißarbeiten am Rahmen oder den Federbeinaufnahmen verlangt er die Offenlegung der Daten des Schweißers. Dieser muss entsprechend qualifiziert sein. Er schien bei dem Thema recht Sattelfest (macht die Abnahmen bei unserem Mercedes-Händler, und dort braucht er die Kenntnis über das Schweißen nach eigener Aussage häufig ).