22.12.2006, 14:22
Ich habe die Rückrufaktion vor einigen Tagen durchführen lassen.
Der Klebeschaum wurde von innen in die Naht zwischen Dachhaut und Rahmen gesprüht.
Da an keiner Stelle der Schaum durch die Naht nach außen getreten ist scheint die Klebenaht in Ordnung zu sein.
Ich kann nur Raten die Rückrufaktion durchführen zu lassen bevor was passiert. Ein Anruf bei meiner Versicherung ergab dass im Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht wenn man dem Aufruf nicht gefolgt ist.
Das abartige daran ist dass laut dem Händler es nicht sicher ist das die Dachhaut nicht trotzdem fliegen geht, aber in diesem Fall greift die Versicherung.
geschäumte Grüße Thomas
Der Klebeschaum wurde von innen in die Naht zwischen Dachhaut und Rahmen gesprüht.
Da an keiner Stelle der Schaum durch die Naht nach außen getreten ist scheint die Klebenaht in Ordnung zu sein.
Ich kann nur Raten die Rückrufaktion durchführen zu lassen bevor was passiert. Ein Anruf bei meiner Versicherung ergab dass im Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht wenn man dem Aufruf nicht gefolgt ist.
Das abartige daran ist dass laut dem Händler es nicht sicher ist das die Dachhaut nicht trotzdem fliegen geht, aber in diesem Fall greift die Versicherung.
geschäumte Grüße Thomas
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
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