08.01.2007, 16:44
Zitat:Original von man-in-white
Zitat:dass der Betrieb der Geräte verbotenAlleine der Besitz / das Mitführen ist in Deutschland verboten da vorausgesetzt wird, das man das Teil ja auch gesetzeswidrig benutzen will. Die Polizei wird das Teil beschlagnahmen und eine Strafe gibbet auch noch.
Nicht ganz richtig:
Der Besitz ist schon mal grundsätzlich nicht verboten, wer z.B die Dinger sammeln möchte,
darf seine Wohnung komplett damit zupflastern. Sogar der Handel ist erlaubt, hat aber mit
jedem Puff eine nicht unerhebliche Gemeinsamkeit: Das Geschäft wird vor den Gerichten als
sittenwidrig engestuft. Man kann also sein Geld nicht einklagen wenn man vom Händler
beschissen wurde oder dieser z.B. zu Unrecht Gewährleistungsansprüche ablehnt.
Mitführen ist ebenfalls nicht verboten:
Im KFZ darf ich das Teil z.B. in der Originalen Verpackung eingeschweißt im Kofferraum liegen
haben. (Ansonsten wäre ja schon der Postversand illegal)
Verboten ist jedoch das betriebsbereite Mitführen:
Wobei betriebsbereit nicht bedeutet, das es auch angeschlossen sein muss. Wird das Ding im
Handschuhfach oder unterm Sitz entdeckt, gillt dies schon als betriebsbereit und man ist es los.
Wäre ja sonst auch zu einfach...
Gruß
Stevie
Stevie