11.01.2007, 14:28
Erstmal Danke für die schnelle Reaktion.
@Frank
Woher stammt die Info? Mein TÜV hatte nichts einzuwenden. Kann natürlich wieder
eine Auslegungssache von Bestimmungen und Verordnungen sein, bzw. sich auf Gurte beziehen die keine ABE haben.
Wenn man noch weiter vom Baujahr zurückgeht sind ja sogar Beckengurte bzw. überhaupt keine Gurte für die Zulassung gestattet (Möchte ich natürlich keinem empfehlen)
Ich glaub wohl kaum das der TÜV Beamte dann verlangt, die 4 - Punkt Gurte zu entfernen und
ohne Gurte zu fahren.
@Frank
Zitat:Hosenträger- und 4- bzw. 5-Punkt Gurte sind im deutschen Straßenverkehr nicht zulässig. Es sei denn, man hat die Dreipunktgurte zusätzlich verbaut und benutzt auf öffentlichen Straßen ausschließlich diese.
Woher stammt die Info? Mein TÜV hatte nichts einzuwenden. Kann natürlich wieder
eine Auslegungssache von Bestimmungen und Verordnungen sein, bzw. sich auf Gurte beziehen die keine ABE haben.
Wenn man noch weiter vom Baujahr zurückgeht sind ja sogar Beckengurte bzw. überhaupt keine Gurte für die Zulassung gestattet (Möchte ich natürlich keinem empfehlen)
Ich glaub wohl kaum das der TÜV Beamte dann verlangt, die 4 - Punkt Gurte zu entfernen und
ohne Gurte zu fahren.
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