28.01.2007, 13:28
Hallo Jochen!
Wer war mit dem Vergleich nicht einverstanden?
Der Betreiber oder die Versicherung des Betreibers? Der Schaden ist ja ein Versicherungsschaden und sollte dem Betreiber eigentlich egal sein. Er hat natürlich eine Selbstbeteiligung von 500 Euro zu tragen. Wenn der Betreiber selbst den Vergleich abgelehnt hat, hat er ein schlechtes Gewissen, weil er z.B. die Anlage länger nicht gewartet hat.
Ein seriöser Gutachter sollte den Schaden als Waschanlagenschaden erkennen, da die Abdeckteller der Seitenbürsten bei Sportwagen mit tiefen "Schnauzen" gelegentlich solche Schäden verursachen.
Frank
Wer war mit dem Vergleich nicht einverstanden?
Der Betreiber oder die Versicherung des Betreibers? Der Schaden ist ja ein Versicherungsschaden und sollte dem Betreiber eigentlich egal sein. Er hat natürlich eine Selbstbeteiligung von 500 Euro zu tragen. Wenn der Betreiber selbst den Vergleich abgelehnt hat, hat er ein schlechtes Gewissen, weil er z.B. die Anlage länger nicht gewartet hat.
Ein seriöser Gutachter sollte den Schaden als Waschanlagenschaden erkennen, da die Abdeckteller der Seitenbürsten bei Sportwagen mit tiefen "Schnauzen" gelegentlich solche Schäden verursachen.
Frank