07.02.2007, 00:34
Zitat:Original von J.M.G.
Und genau das ist falsch: Das schlimmste, was durch die Distanzscheiben passieren kann ist eine Beschädigung der Seitenwand hinten. Dies ist ärgerlich, aber finanziell überschaubar (habe ich hinter mir, kostet 400€ für ne neue, lackierte Seitenwand). Das Fahrverhalten ist vom Hersteller geprüft und für unbedenklich befunden worden, d.h. von dieser Seite droht keine Gefahr.
Anders beim Auspuff: Hier riskierst Du ein Erlöschen der Betriebserlaubnis, da sich das Emissionverhalten ändert (hier besonders Geräuschemissionen).
Nein, da ist nichts anders. Nicht eingetragene Spurverbreiterungen führen im Regelfall genauso zum Erlöschen der BE wie eine veränderte Abgasanlage. Das war mal eine kurze Zeit lang anders, ist aber aktuell so.
Das schlimmste, was einem "meiner" Meinung nach durch Distanzscheiben passieren kann ist ein
Versagen aufgrund Überlastung. Deswegen sind Spurverbreiterungen ohne Festigkeitsnachweis zunächst auch nur bis zu 5% möglich, darüber nur mit Festigkeitsnachweis. Damit ist nicht die Festigkeit des Spurplattenmaterials (das ist obligatorisch), sondern die der ganzen Achse bzw. allem was hier eine Rolle spielen könnte gemeint.
Es gibt sehr wenige Gutachten, die Spurverbreiterungen über 5% genehmigen, da der Spurplattenhersteller hier deutlich mehr Aufwand betreiben muss.
Gruß
68er