07.02.2007, 01:15
Zitat:Original von J.M.G.
Ich sehe weder ... noch sehe ich eine direkte Gefährdung des Straßenverkehrs. Nur dies kann zum ERlöschen der BE führen.
Da liegst Du leider falsch. Es kommt nicht darauf an wie DU das siehst.
Aber Spaß beiseite. Wie schon geschrieben, war das nur kurz (ca. 1 Jahr) so, bis sich der Gesetzgeber dahin genauer ausgedrückt hat, das bei Änderungen am Fahrzeug zunächst IMMER erst mal von einer Gefährdung auszugehen ist, die u.a. durch gültige Teilegutachten, ABE etc. widerlegt werden kann.
Das mach auch Sinn sonst könnte ja jeder umbauen und zum Beispiel bei einer Fahrzeugkontrolle sich hinstellen und sagen: Beweist mir doch erst mal dass mein Umbau gefährlich ist...
Die Beweislast wurde auf diesem Weg umgekehrt.
Glaube es mir
Gruß
68er