07.02.2007, 02:40
Zitat:Original von J.M.G.
Bitte nenne doch einmal den Hintergrund für Deine Aussage.
Muß ich suchen, ob ich das aber noch finde? Ich kann mich nur deswegen so gut an das Ergebnis erinnern, weil ich damals interessierte (aus eigenem Anlass). Nach der Veröffentlichung "Gefährdung zu erwarten" war für mich die Frage wer das wie zweifelsfrei feststellen soll. Ein Jahr später kam dann die von mir genannte Kommentierung des Gesetzgebers. Seither war für mich alles klar und vor allem ohne Diskussion eindeutig.
Dein Link ist interessant. Interessant auch dass er sowohl meine (wenigstens 1mal) als auch Deine Aussage (zumeist) darstellt.
Meine Quelle stammt aus Unterlagen des Gesetzgebers. Wenn in der Praxis Gerichte (inzwischen) anders urteilen, bzw. sich eine andere Praxis einstellt, dann kann ich da nicht mehr mithalten. Dann muss ich meine Darstellung als von der Realität überholt zurücknehmen, da sie nur noch theoretischer Natur ist und die Praxis anders (für den Betroffenen zurecht) gehandhabt wird.
Gruß
68er