07.02.2007, 03:23
Ich hab' doch noch was auf die Schnelle gefunden. Zwar nicht genau das was ich suchte, aber es trifft die Diskussion:
Es gibt ein Schreiben im Verkehrsblatt 13/1999. Dort gibt es einen "Teil B / Beispielkatalog" in dem 'drinsteht wann eine BE erlischt und wann nicht. Ich weiß nicht ob sich das Verkehrsblatt auch im Internet finden lässt? (Weiß das jemand?). Ich glaube das Verkehrsblatt muss man kaufen.
Dort wäre auch die Antwort zu finden auf Frage, die in Deinem Link aufgeworfen wurde in dem noch offenen Fall, in dem jemand nicht eingetragen Reifen fuhr. Selbst simple Dinge wie Tachoumbau und Dachgepäckträger sind genannt.
Zu Spurverbreiterung (Punkte 6.1 bzw. 6.3) heißt es:
_______________________
BE erlischt nicht, wenn:
- Teilegenehmigung vorhanden und nicht von der Änderungsabnahme abhängig gemacht
oder
- wenn Teilegenehmigung vorhanden und von der Änderungsabnahme abhängig gemacht
oder Teilegutachten vorhanden und unverzügliche Änderungsabnahme erfolgt.
BE erlischt wenn:
- keine Teilegenehmigung oder Teilegutachten vorhanden oder der Verwendungsbereich
nicht eingehalten wurde
________________________
Ich hoffe das Verkehrsblatt ist noch aktuell!?!
Gruß
68er
Es gibt ein Schreiben im Verkehrsblatt 13/1999. Dort gibt es einen "Teil B / Beispielkatalog" in dem 'drinsteht wann eine BE erlischt und wann nicht. Ich weiß nicht ob sich das Verkehrsblatt auch im Internet finden lässt? (Weiß das jemand?). Ich glaube das Verkehrsblatt muss man kaufen.
Dort wäre auch die Antwort zu finden auf Frage, die in Deinem Link aufgeworfen wurde in dem noch offenen Fall, in dem jemand nicht eingetragen Reifen fuhr. Selbst simple Dinge wie Tachoumbau und Dachgepäckträger sind genannt.
Zu Spurverbreiterung (Punkte 6.1 bzw. 6.3) heißt es:
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BE erlischt nicht, wenn:
- Teilegenehmigung vorhanden und nicht von der Änderungsabnahme abhängig gemacht
oder
- wenn Teilegenehmigung vorhanden und von der Änderungsabnahme abhängig gemacht
oder Teilegutachten vorhanden und unverzügliche Änderungsabnahme erfolgt.
BE erlischt wenn:
- keine Teilegenehmigung oder Teilegutachten vorhanden oder der Verwendungsbereich
nicht eingehalten wurde
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Ich hoffe das Verkehrsblatt ist noch aktuell!?!
Gruß
68er