07.02.2007, 18:34
Zitat:Original von Ersatzchef
Das ist ja genau der Witz daß manche Leute irgendwo was eingetragen bekommen und andere eben woanders nicht. Reine Ermessenssache.
Aber bei so einer Geschichte wie Spurverbreiterung, die ja im Ernstfall mein Auto oder meine Reifen oder gar mich selber "beschädigen" könnte, würde ich auch nur Teile verbauen die wirklich überall eingetragen werden würden, dh die wirklich verbaut werden dürfen. Anders ist es bei einem Auspuff, bei dem mir und meinem Wagen ja nix passieren können.
Lieber Joe, wenn Du meinen obigen Beitrag gelesen hast kannst Du sicher feststellen das es nicht eine "good will" Eintragung eines befreundeten Prüfer war, sondern eine ganz legale Eintragung die jederzeit von anderen a.a.S. nachvollzogen werden kann. Nix "hier gehts" und "da gehts nett"... und auch keine Ermessenssache! $$19 Teilegutachten, Probefahrt, Eintragung. Fertig!
68er, schau mal auf der Seite vom TÜV nach, dort werden die rechtlich verbindlichen Punkte dargestellt die zum erlöschen der BE führen. Dein Text aus dem Jahr 1999 war damals evtl. gültig, findet sich heute jedoch nirgends mehr. Johannes hat die entsprechenden Punkte ja schon genannt. Werden mir auch immer wieder bei den verschiedensten TÜV Prüfungen (HU, §19 Untersuchungen, §21er...) und bei Gesprächen mit TÜV Ingenieuren bestätigt!
Grüße
Jochen
PS. Kleiner Nachtrag: Das heißt dann natürlich nicht das es rechtlich OK ist eine Distanzscheibe zu fahren die nicht eingetragen ist, bzw. für die es kein Gutachten gibt. Es geht hier lediglich um die Diskussion ob dadurch die BE erlöschen würde. Dies hätte dann nämlich versicherungstechnische Auswirkungen. Keine BE = kein Versicherungsschutz (schaut mal in Eure AGBs der KFZ Versicherung!). Besteht weiterhin die BE besteht auch weiterhin der Versicherungsschutz!