24.02.2007, 11:42
Zitat:Original von Rene H-over
auf der Motorshow in Essen stand diese Firma hier jb-sportwagen mit meheren Fahrzeugen die alle Scheiben getönt hatten. Auf der Fronscheibe ein Grosser Aufkleber "Wir tönen Ihre Autoscheiben mit TÜV" ... der Preis lag so bei 1200 oder 1400 Euro pro Fahrzeug.
Ich zitiere das Kraftfahrt-Bundesamt:
Zitat:Beschichtungen auf Fahrzeugscheiben KBA 412-150 Br1135
Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
Auf Deutsch: Das TüV kann Dir eintragen, was er will. Es ist schlichtweg nichtig - egal - latte. Du brauchst eine Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes, nur um das Verfahren ansich zu legalisieren.
Hinzu kommt, dass die maximal zulässige Tönung von 30% an den vorderen Seitenscheiben schon werkseitig ausgereizt ist. Das heißt: Willst Du auch diesen Wert überschreiten, benötigst Du eine weitere Ausnahmegenehmigung, die je nach Zulassungsstelle nur in seltenen Ausnahmefällen erteilt werden kann.
Fazit: Den angebotenen TüV kannst Du in der Pfeife rauchen. Du brauchst vielmehr 2 Ausnahmegenehigungen, sonst wird das nix.