25.02.2007, 02:25
@rolli
@hansk
Ganz genau , gilt dort an der Stelle überhaupt die Straßenverkehrsordnung?
Wenn ja muß ein Schild darauf hinweisen! Wenn nicht ausdrücklich mit Schild
darauf hingewiesen wurde , sieht die Sache schon viel positiver aus! Das muß überprüft
werden.Wie ist dieser Platz überhaupt gekennzeichnet oder sogar abgesperrt ?
All diese Dinge müssen im Vorfeld irgendwelcher Spekulationen abgeklärt sein.
Ohne einen Rechtsanwalt kommt man hier sowieso nicht weiter.
Aus eigener Erfahrung in einer gleichgelagerten Sache kann ich berichten , das ein
guter Verkehrsrechtsexperte viel Schaden abwenden kann , sollten allerdings
schon Aussagen bei den Behörden getätigt worden sein ohne sich vorher mit einem
Rechtsvertreter abgesprochen zu haben , ist dies schon dumm gelaufen!
In unserem Fall ist die Angelegenheit sehr gut geregelt worden , da alle Beteiligten
erstmal den Mund gehalten haben! Hinzu kam positiv , wie genau der Platz ausgewiesen
ist!
Die Straßenverkehrsordnung ist eigentlich sehr deutlich und sagt , daß Fahranfänger nur
an dafür ausgewiesene und geeignete Plätze unter Aufsicht von geeigneten Personen in
straßenzugelassenen Fahrzeugen ..... etc.etc... üben dürfen.
Ebenso und das ist zweifelsohne undiskutierbar , darf man sein Fahrzeug nicht ohne sich
vorher über die Berechtigung und den Nachweis zur Führung eines Fahrzeuges überzeugt
zu haben , sein oder ein anders zur Verfügung stehendes Fahrzeug weitergeben , sprich
verleihen!
Die gesamte Prozedur , um einigermaßen da raus zu kommen , bedarf eines Fachmannes!!
Ebenso ein Quentchen Glück , den richtigen Richter zu bekommen!
Viel Glück für alle Beteiligten
Hucky2
@hansk
Ganz genau , gilt dort an der Stelle überhaupt die Straßenverkehrsordnung?
Wenn ja muß ein Schild darauf hinweisen! Wenn nicht ausdrücklich mit Schild
darauf hingewiesen wurde , sieht die Sache schon viel positiver aus! Das muß überprüft
werden.Wie ist dieser Platz überhaupt gekennzeichnet oder sogar abgesperrt ?
All diese Dinge müssen im Vorfeld irgendwelcher Spekulationen abgeklärt sein.
Ohne einen Rechtsanwalt kommt man hier sowieso nicht weiter.
Aus eigener Erfahrung in einer gleichgelagerten Sache kann ich berichten , das ein
guter Verkehrsrechtsexperte viel Schaden abwenden kann , sollten allerdings
schon Aussagen bei den Behörden getätigt worden sein ohne sich vorher mit einem
Rechtsvertreter abgesprochen zu haben , ist dies schon dumm gelaufen!
In unserem Fall ist die Angelegenheit sehr gut geregelt worden , da alle Beteiligten
erstmal den Mund gehalten haben! Hinzu kam positiv , wie genau der Platz ausgewiesen
ist!
Die Straßenverkehrsordnung ist eigentlich sehr deutlich und sagt , daß Fahranfänger nur
an dafür ausgewiesene und geeignete Plätze unter Aufsicht von geeigneten Personen in
straßenzugelassenen Fahrzeugen ..... etc.etc... üben dürfen.
Ebenso und das ist zweifelsohne undiskutierbar , darf man sein Fahrzeug nicht ohne sich
vorher über die Berechtigung und den Nachweis zur Führung eines Fahrzeuges überzeugt
zu haben , sein oder ein anders zur Verfügung stehendes Fahrzeug weitergeben , sprich
verleihen!
Die gesamte Prozedur , um einigermaßen da raus zu kommen , bedarf eines Fachmannes!!
Ebenso ein Quentchen Glück , den richtigen Richter zu bekommen!
Viel Glück für alle Beteiligten
Hucky2