25.02.2007, 11:57
Zitat:Original von J.M.G.Aus Gerds Artikel: "Soll die Außerbetriebsetzung nur kurzfristig sein, kann das Kennzeichen auf Antrag des Halters oder Eigentümers und gegen eine Gebühr von 2,60€ für zwölf Monate für das bisherige Fahrzeug und den bisherigen Halter zurückgehalten werden."
da hast Du recht, man müsste halt reservieren (wenn das so lange geht, denn zumindest mein Landratsamt macht das nur für 30 Tage!).
Das ist also nicht zu verwechseln mit der Reservierung eines bislang freien Kennzeichens für eine Zulassung.
cu ulf
![[Bild: vette_sig.jpg]](https://rz-home.de/pmuelle3/foren/vette_sig.jpg)