28.02.2007, 13:49
Zunächst muss ich mich entschuldigen für die Verwirrung, die ich gestiftet habe:
Ich lag bislang in meinen Ausführungen grundlegend falsch.
Ab morgen gilt die FZV, die FRV, VOInt und einen Teil der StVZO vereint.
Wichtige Neuerungen sind zusammengefasst:
Zur Hauptwohnsitzdiskussion: Nach §6 Abs. 1 und §46 Abs. 2 ist die Zulassungsstelle zuständig, wo der Hauptwohnsitz ist (bzw. bei juristischen Personen nach der Betriebsstätte).
Zur Kennzeichendiskussion: Nach §14 Abs. 2 wird das Kennzeichen nach Außerbetriebssetzung nicht reserviert, d.h. kann sofort neu vergeben werden. Das heißt:
Ich bitte nochmals die Verwirrung zu entschuldigen.
Für die Zukunft merke ich mir: Nie wieder ungeprüft einer Behördenaussage zu vertrauen
Ich lag bislang in meinen Ausführungen grundlegend falsch.
Ab morgen gilt die FZV, die FRV, VOInt und einen Teil der StVZO vereint.
Wichtige Neuerungen sind zusammengefasst:
- Betriebserlaubnis bleibt bis zur Wiederzulassung erhalten
- Einführung der "Außerbetriebssetzung" (ersetzt vorrübergehende und endgültige Stilllegung)
- 07er Nummer nur noch für 30-Jährige Fahrzeuge
- Neuer internationaler Zulassungsschein + Zulassungsbescheinigung I & II für Exporte
- Kennzeichen werden nach Außerbetriebsetzung nicht mehr gesperrt
- Zulassungsbehörde des Wohnortes des Halters ist zuständig, nicht die des Standortes des Fahrzeuges
Zur Hauptwohnsitzdiskussion: Nach §6 Abs. 1 und §46 Abs. 2 ist die Zulassungsstelle zuständig, wo der Hauptwohnsitz ist (bzw. bei juristischen Personen nach der Betriebsstätte).
Zur Kennzeichendiskussion: Nach §14 Abs. 2 wird das Kennzeichen nach Außerbetriebssetzung nicht reserviert, d.h. kann sofort neu vergeben werden. Das heißt:
- Bisher durfte man nach der Entstempelung noch bis 24h durch die Gegend gondeln. Das ist jetzt verboten - nur noch die direkte Fahrt zur Garage ist erlaubt. Will man bis 24 fahren, muss das Kennzeichen kostenpflichtig reserviert werden
- §44 & 45: Für 2,60€ kann ein Kennzeichen für 8 Monate reserviert werden. Dies kann für dieses oder ein beliebiges anderes Fahrzeug geschehen.
Ich bitte nochmals die Verwirrung zu entschuldigen.
Für die Zukunft merke ich mir: Nie wieder ungeprüft einer Behördenaussage zu vertrauen