28.02.2007, 14:57
Zitat:Original von Porter
Zitat:Original von Porter
Link -> https://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm
, ....
- , ....
Das ist ja richtig, nur steht dort im § 44:
"(6) Die Daten über Kennzeichen nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 6 sind im Zentralen Fahrzeugregister spätestens ein Jahr nach Rückgabe oder Entziehung des jeweiligen Kennzeichens zu löschen."
Heißt doch im Umkehrschluss: Die Zulassungsstellen haben in den 12 Monaten Spielraum ohne Ende und wir haben keinen Rechtsanspruch auf gar nix, oder?