06.03.2007, 01:08
Zitat:Original von C53
Hallo Thomas
jetzt auch ernsthaft:
Es liegt am Fahrer der einmal eingerechnet wird "EU Recht" und
ehemalige Berechung "Leergewicht" nach DIN.
Gruß Heinz
Wird das Leergewicht nicht seit 1999 unverändert im Fahrzeugschein angegeben? Ich dachte bislang, dass die Rechtsgrundlage dafür die 70156ECC und die 1999100EC ist? Hat sich da etwas geändert?
Beide Richtlinien sagen: Fahrzeugleermasse inkl. aller Betriebsflüssigkeiten, 68kg Fahrer und 7kg Gepäck, d.h. Leergewicht laut Schein = Leermasse + 75kg.