20.03.2007, 17:38
Zitat:Original von Frank the Judge
Zitat:Original von siggi-annette
Hallo,
also was lernen wir daraus, lasst eure Vetten in der Garage, bis das Wetter wieder besser wird.
Denke eher, dass man lernen sollte, nicht zu gaffen. Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber wohl Tatsache.
Warum sprecht ihr immer von "zum Glück kein Personenschaden"? Am Citroen wurden die Airbags ausgelöst und die Frau ist verletzt. Ist das kein Personenschaden? Der Einschlag wird ja wohl etwas heftiger gewesen sein, wenn die Bags auslösen.
Auch würde ich nicht öffentlich zugeben, den vorigen Unfall beobachtet zu haben. Die Lady mit dem Citroen muß nur Strafanzeige stellen und der Verursacher bekommt einen Strafbefehl über eine recht hohe Summe inklusive Eintrag wegen fahrlässiger Körperverletzung. Fragt nicht, woher ich das weiß und warum ich so schlau rede...
Molle wird, wenn er denn überhaupt will, die Corvette nur von einer Restwertbörse ersteigern dürfen. Bei so einem neuen Auto wird nicht verfahren wie bei einem Golf 2.
Hoffe, dass alles gut wird.
Recht hat er, sei froh, daß der Frau nicht noch mehr passiert ist und lass das unsägliche Gaffen zukünftig sein. Man ist selber verantworlich für das, was man tut (....von wegen nur da war es glatt ).
Geh zu einem guten Strafverteidiger wegen der Strafsache fahrlässige KV, den das Verfahren wird unabhängig von einem Strafantrag der Frau eingeleitet.(zahlt der Rechtschutz)
Gruß Edgar