23.03.2007, 21:18
Kurze Rechtsfrage: Seit wann müssen Teile eingetragen werden, die bereits in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs inkludiert sind? Das FE4-Fahrwerk (Z06) ist ja in der BE der C5 (auch Europaversion) mit drin...hat sich da die Rechtslage zum 1.3. verschärft?