29.03.2007, 17:49
Hallo Jochen,
sag mir doch bitte mal den Hersteller und Typ der Waschanlage.
Eine Anlage mit Einfahrbreite 1.80 m gibt es nicht.
Das Schild ist ganz sicher nachher angebracht worden und dürfte eigentlich gar nicht vor Gericht zugelassen sein. Das wäre genau als wenn da ein Schild stehen würde "Keine roten Autos". Ob der Gutachter so ein Schild auch akzeptiert hätte?
Gruss
Frank
sag mir doch bitte mal den Hersteller und Typ der Waschanlage.
Eine Anlage mit Einfahrbreite 1.80 m gibt es nicht.
Das Schild ist ganz sicher nachher angebracht worden und dürfte eigentlich gar nicht vor Gericht zugelassen sein. Das wäre genau als wenn da ein Schild stehen würde "Keine roten Autos". Ob der Gutachter so ein Schild auch akzeptiert hätte?
Gruss
Frank