30.03.2007, 13:17
Hallo Jochen,
das kann ich kaum glauben, dass sie Dich mit 100 Euro abgespeist haben.
Mein Rechtsverständnis in allen Ehren - aber was hat eine maximale Breite von 1,80 m mit Schäden im Frontbereich zu tun?!
Wenn Dir bei der Waschaktion die Spiegel abgebrochen wären, könnte ich der Argumentation folgen - aber so!
Aus eigener Erfahrung mit Unfallschäden weiß ich, dass Vorschäden bei der Bemessung der Instandsetzungskosten abgezogen werden und nicht umgekehrt.
Fazit: es geht nichts über eine liebevolle Handwäsche!
Grüsse
Oliver
das kann ich kaum glauben, dass sie Dich mit 100 Euro abgespeist haben.
Mein Rechtsverständnis in allen Ehren - aber was hat eine maximale Breite von 1,80 m mit Schäden im Frontbereich zu tun?!
Wenn Dir bei der Waschaktion die Spiegel abgebrochen wären, könnte ich der Argumentation folgen - aber so!
Aus eigener Erfahrung mit Unfallschäden weiß ich, dass Vorschäden bei der Bemessung der Instandsetzungskosten abgezogen werden und nicht umgekehrt.
Fazit: es geht nichts über eine liebevolle Handwäsche!
Grüsse
Oliver
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