30.03.2007, 16:57
Was für eine geballte Ansammlung von Ignoranten war denn da im Verhandlungssaal versammelt?
Da ist der Betreiber einer Waschanlage, der plötzlich irgendwo ein Schild mit "Über 180cm Breite verboten!" hängen hat. ( Warum wurde das nicht gleich in der ersten Verhandlung angeführt? War das Schild damals eigentlich bereits da?)
Dieser Betreiber betreibt also eine Waschanlage, in welche zum Beispiel kein einziger neuer 3er BMW, kein einziger 5er BMW, kein neuer VW Passat und keine Mercedes E-Klasse einfahren dürften.....
Wieso hat da von den anwesenden Intelligenzbestien, insbesonders der eigene Anwalt, niemand den Typen gefragt, ob er in all den vergangenen Jahren alle diese und andere gleichgroße Fahrzeuge in seine Anlage einfahren läßt oder nicht?
Und wenn ja, warum läßt er dies zu? Ist ja gemeingefährlich und vorsätzlich geradezu!
Es handelt sich eindeutig um einen mittigen Frontschaden. Die Beschädigungen fanden nicht an der Seite statt, hat also in der Sache ohnedies null mit dem ominösen 180-Schild zu tun.
Was für eine Schnarchnase von Richterin oder wenigstens der eigene Anwalt weist da nicht darauf hin, noch dazu, wo sogar der tolle Gutachter extra darauf hinweist?
Und angesichts all dieses offenbaren Schwachsinns wird dann ein Vergleich geschlossen und angenommen anstatt in die nächste Instanz zu gehen?
Herrjeh.....
Da ist der Betreiber einer Waschanlage, der plötzlich irgendwo ein Schild mit "Über 180cm Breite verboten!" hängen hat. ( Warum wurde das nicht gleich in der ersten Verhandlung angeführt? War das Schild damals eigentlich bereits da?)
Dieser Betreiber betreibt also eine Waschanlage, in welche zum Beispiel kein einziger neuer 3er BMW, kein einziger 5er BMW, kein neuer VW Passat und keine Mercedes E-Klasse einfahren dürften.....
Wieso hat da von den anwesenden Intelligenzbestien, insbesonders der eigene Anwalt, niemand den Typen gefragt, ob er in all den vergangenen Jahren alle diese und andere gleichgroße Fahrzeuge in seine Anlage einfahren läßt oder nicht?
Und wenn ja, warum läßt er dies zu? Ist ja gemeingefährlich und vorsätzlich geradezu!
Es handelt sich eindeutig um einen mittigen Frontschaden. Die Beschädigungen fanden nicht an der Seite statt, hat also in der Sache ohnedies null mit dem ominösen 180-Schild zu tun.
Was für eine Schnarchnase von Richterin oder wenigstens der eigene Anwalt weist da nicht darauf hin, noch dazu, wo sogar der tolle Gutachter extra darauf hinweist?
Und angesichts all dieses offenbaren Schwachsinns wird dann ein Vergleich geschlossen und angenommen anstatt in die nächste Instanz zu gehen?
Herrjeh.....