30.03.2007, 19:09
Es handelt sich eindeutig um einen mittigen Frontschaden. Die Beschädigungen fanden nicht an der Seite statt, hat also in der Sache ohnedies null mit dem ominösen 180-Schild zu tun.
Das sehe ich zwar auch so, aber es ist leider im Streitfall anders. Ich habe beruflich nur mit Waschanlagen zu tun und war schon sehr oft als sgenannter "Fachmann" von Betreibern oder Geschädigten vor Gericht als Zeuge geladen.
In einem Fall wurde der Spiegel eines 3er BWWs abgerissen. Der Grund warum der Kunde kein Geld sah war in dem Fall der nicht serienmässige Heckspoiler!!!. Es ist kaum zu glauben, aber der Richter teilte die Meinung des Anwalts. welcher auf das Schild mit den allgemeinen Hinweisen:"Nur für serienmässige Fahrzeuge" aufmerksam machte. Der Spoiler wurde nicht abgerissen, aber das war dem Richter egal.
Im Fall von Jochen soolte doch mal jemand der in der Nähe wohnt in 3 Wochendort an der Waschanlage mal vorbeischauen. Das 1,80m Schild ist dann sicher weg. Wie gesagt, ich kenne sicher über 1000 Waschanlagen im Land, aber keine mit einer derart schmalen Waschbreite.
Frank
Das sehe ich zwar auch so, aber es ist leider im Streitfall anders. Ich habe beruflich nur mit Waschanlagen zu tun und war schon sehr oft als sgenannter "Fachmann" von Betreibern oder Geschädigten vor Gericht als Zeuge geladen.
In einem Fall wurde der Spiegel eines 3er BWWs abgerissen. Der Grund warum der Kunde kein Geld sah war in dem Fall der nicht serienmässige Heckspoiler!!!. Es ist kaum zu glauben, aber der Richter teilte die Meinung des Anwalts. welcher auf das Schild mit den allgemeinen Hinweisen:"Nur für serienmässige Fahrzeuge" aufmerksam machte. Der Spoiler wurde nicht abgerissen, aber das war dem Richter egal.
Im Fall von Jochen soolte doch mal jemand der in der Nähe wohnt in 3 Wochendort an der Waschanlage mal vorbeischauen. Das 1,80m Schild ist dann sicher weg. Wie gesagt, ich kenne sicher über 1000 Waschanlagen im Land, aber keine mit einer derart schmalen Waschbreite.
Frank