30.03.2007, 22:54
Hi Olly,
der freundliche Herr vom TÜV kann doch nur schreiben, dass Ausnahmegenehmigungen erforderlich seien. Ausgestellt werden diese vom RP oder von der Zulassungsstelle.
Gruß
JR
der freundliche Herr vom TÜV kann doch nur schreiben, dass Ausnahmegenehmigungen erforderlich seien. Ausgestellt werden diese vom RP oder von der Zulassungsstelle.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!