01.04.2007, 16:53
Durch die letzte Strafrechtsreform ist einiges anders geworden. Sehr zu ungunsten der Waschstraßenbetreiber, die nun in der Pflicht sind zu beweisen, dass der Schaden eben nicht durch ihre Anlage verursacht wurde.
Leider wurde Jochen durch eine ziemlich miese Dreckigkeit um sein Recht gebracht, da in seinem Fall das Verschulden absolut offenkundig war.
Gruß, Al
Leider wurde Jochen durch eine ziemlich miese Dreckigkeit um sein Recht gebracht, da in seinem Fall das Verschulden absolut offenkundig war.
Gruß, Al
[IMG] https://www.corvetteforum.de/fotos/gtc16.gif[/IMG]