01.04.2007, 22:49
@ youngoldi
Wieso Angriff? Das bezog sich bloß auf die vermutete Geschäftsstörung, die meines Erachtens nicht gegeben ist, wenn man von der anderen Straßenseite Fotos macht.
@ protos
Wir verlassen nicht im geringsten den Pfad der Objektivität.
Wir haben ja den Sachverhalt ausgiebig dokumentiert.
Es gibt ein "180cm-Breite-Schild" und wir haben einen mittigen Frontschaden.
Dieser wurde durch die besagte Anlage verursacht.
Mit dem Haftungsausschluß ist das so eine Sache: eigentlich in jedem Restaurant hängt das Schild "Für abhanden gekommene Garderobe übernehmen wir keine Haftung".... ungeachtet dessen wird der Wirt dennoch regelmäßig zum Schadenersatz verdonnert ( trotz Schild), wenn z.B. der Mantel des Gastes an einer von ihm uneinsehbaren Stelle oder in der Garderobe hängt.
Tja, so ist das mit dem Haftungsausschluß per Schild bisweilen.
Wer als Richter einigermaßen bei Trost ist, sollte "im Sinne des Gesetzes" entscheiden.
Und wer zum Beispiel als Gutachter bei einem mittigen Frontschaden auf ein Schild verweist, das, wie jeder Mensch bei halbwegs gesundem Verstand es versteht, vor Schäden an Kotflügeln und Rückspiegeln warnen soll, und dieses als Generalentschuldigung für jegliche Unbill durch diese wunderbare Waschanlage wertet - der kann nicht so ganz bei Trost sein, es sei denn, er wird z.B. von der betroffenen Versicherung oftmals als Sachverständiger beauftragt und verdient dadurch seine Brötchen - ups, böse Unterstellung, sorry.
Genausogut hätte im betreffenden Fall die Waschanlge z.B. irrtümlich mit Salzsäure betrieben worden sein können und Jochens Corvette ein Remake von "Eine verhängnisvolle Affaire" erleben können.....der Gutachter: "Tja, da ist doch das 180er-Schild, nicht gesehen? Selber schuld."
Ich komme gerade aus dem Fitneßcenter, da steht überall so ein Schild: "Geräte nur mit Handtuch als Unterlage benutzen!"
Angenommen, dieses Fitneßcenter stünde in Regensburg und Mister Protos würde dort z.B. an der Butterfly-Maschine trainieren, wobei er sein Handtuch unmittelbar vorher beim Bankdrücken irrtümlich liegengelassen hat.
Auf einmal würde diese Maschine made in China auf Grund eines Materialfehlers über ihm zusammenbrechen und er wäre querschnittgelähmt.
Zum Glück ist da wieder derselbe Gutachter beratend am Werk und stellt objektiv fest: "Sie haben ja ohne Handtuch das Gerät benutzt, haben Sie nicht das Schild gelesen? Machen Sie bloß einen Vergleich, Sie haben keine Chance auf Schadenersatz."
Objektiv? Oder ein bissi schwachsinnig?
Wieso Angriff? Das bezog sich bloß auf die vermutete Geschäftsstörung, die meines Erachtens nicht gegeben ist, wenn man von der anderen Straßenseite Fotos macht.
@ protos
Wir verlassen nicht im geringsten den Pfad der Objektivität.
Wir haben ja den Sachverhalt ausgiebig dokumentiert.
Es gibt ein "180cm-Breite-Schild" und wir haben einen mittigen Frontschaden.
Dieser wurde durch die besagte Anlage verursacht.
Mit dem Haftungsausschluß ist das so eine Sache: eigentlich in jedem Restaurant hängt das Schild "Für abhanden gekommene Garderobe übernehmen wir keine Haftung".... ungeachtet dessen wird der Wirt dennoch regelmäßig zum Schadenersatz verdonnert ( trotz Schild), wenn z.B. der Mantel des Gastes an einer von ihm uneinsehbaren Stelle oder in der Garderobe hängt.
Tja, so ist das mit dem Haftungsausschluß per Schild bisweilen.
Wer als Richter einigermaßen bei Trost ist, sollte "im Sinne des Gesetzes" entscheiden.
Und wer zum Beispiel als Gutachter bei einem mittigen Frontschaden auf ein Schild verweist, das, wie jeder Mensch bei halbwegs gesundem Verstand es versteht, vor Schäden an Kotflügeln und Rückspiegeln warnen soll, und dieses als Generalentschuldigung für jegliche Unbill durch diese wunderbare Waschanlage wertet - der kann nicht so ganz bei Trost sein, es sei denn, er wird z.B. von der betroffenen Versicherung oftmals als Sachverständiger beauftragt und verdient dadurch seine Brötchen - ups, böse Unterstellung, sorry.
Genausogut hätte im betreffenden Fall die Waschanlge z.B. irrtümlich mit Salzsäure betrieben worden sein können und Jochens Corvette ein Remake von "Eine verhängnisvolle Affaire" erleben können.....der Gutachter: "Tja, da ist doch das 180er-Schild, nicht gesehen? Selber schuld."
Ich komme gerade aus dem Fitneßcenter, da steht überall so ein Schild: "Geräte nur mit Handtuch als Unterlage benutzen!"
Angenommen, dieses Fitneßcenter stünde in Regensburg und Mister Protos würde dort z.B. an der Butterfly-Maschine trainieren, wobei er sein Handtuch unmittelbar vorher beim Bankdrücken irrtümlich liegengelassen hat.
Auf einmal würde diese Maschine made in China auf Grund eines Materialfehlers über ihm zusammenbrechen und er wäre querschnittgelähmt.
Zum Glück ist da wieder derselbe Gutachter beratend am Werk und stellt objektiv fest: "Sie haben ja ohne Handtuch das Gerät benutzt, haben Sie nicht das Schild gelesen? Machen Sie bloß einen Vergleich, Sie haben keine Chance auf Schadenersatz."
Objektiv? Oder ein bissi schwachsinnig?