03.04.2007, 20:24
Ich schließe mich meinem Vorredner an. Ich finde es erschreckend, wie schnell in diesem Forum kontroverse Diskussionen zu persönlichen Attacken eskalieren. Ist es denn so schwierig eine andere Sichtweise der Dinge zu akzeptieren?
Ich habe ebenfalls eine rote C5 die ich regelmäßig in automatischen Waschanlagen (meist vom Portal-Typ) waschen lasse. Bevor ich in die Anlage fahre, prüfe ich, ob die "Bürsten" aus einem weichen Material sind, d.h. porös und schaumstoffartig. Ich benutze keine Anlagen, deren Bürsten harte Kunststoffborsten haben. Dann frage ich die Person, die die Anlage bedient, ob es sicher ist, mit einer Corvette hineinzufahren. Dabei bestehe ich darauf, dass das Auto auch wirklich besichtigt wird. Bislang hatte ich noch nie einen Schaden an meinem Fahrzeug.
Jochens C5 ist tiefergelegt und zwar, nach dem Foto zu urteilen, erheblich. Nach dem Lesen der Postings ist mir immernoch nicht klar, ob die Anlage nun defekt war oder nicht. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass bei einer sehr tief liegenden C5, die Anlage die Dimensionen des Bugs nicht richtig per Lichtschranke ertastet und dann die Bürsten zu dicht auffahren, sodass sie das Fahrzeug beschädigen. Mit Hilfe des Herstellers der Anlage wird man sicherlich feststellen können, ob der Schaden aufgrund eines Defekts der Maschine entstanden ist, oder ob die Maschine generell nicht in der Lage ist, eine tiefergelegte C5 zu waschen.
Es ist natürlich leicht im Nachhinein Ratschläge zu geben, aber in solchen Fällen würde ich erst einmal eine Moderation versuchen, bevor ich vor Gericht gehe. Eine solche Vermittlung wird i.A. ohne Gebühren vom jeweiligen Berufsverband vorgenommen. Nach meiner persönlichen Erfahrung macht es auch oft Sinn, sich vom Berufsverband erst einmal beraten zu lassen. Dann hätte man im Voraus die Höhe des Schadens abschätzen sollen. Für 250 € ziehe ich nicht vor Gericht, ob ich rechtsschutzversichert bin oder nicht.
Die Geschichte mit der 1.80m Durchfahrtsbreite ist offensichtlich eine Finte, Jochen wurde nicht gut von seinem Anwalt vertreten und die Richterin hat es auch nicht geschafft, den Tatbestand zu klären. Aber kann man das bei einem solchen Bagatellschaden erwarten?
So jetzt gebt's mir, ich bin es schon gewohnt.
Versöhnliche Grüße, Robert
Ich habe ebenfalls eine rote C5 die ich regelmäßig in automatischen Waschanlagen (meist vom Portal-Typ) waschen lasse. Bevor ich in die Anlage fahre, prüfe ich, ob die "Bürsten" aus einem weichen Material sind, d.h. porös und schaumstoffartig. Ich benutze keine Anlagen, deren Bürsten harte Kunststoffborsten haben. Dann frage ich die Person, die die Anlage bedient, ob es sicher ist, mit einer Corvette hineinzufahren. Dabei bestehe ich darauf, dass das Auto auch wirklich besichtigt wird. Bislang hatte ich noch nie einen Schaden an meinem Fahrzeug.
Jochens C5 ist tiefergelegt und zwar, nach dem Foto zu urteilen, erheblich. Nach dem Lesen der Postings ist mir immernoch nicht klar, ob die Anlage nun defekt war oder nicht. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass bei einer sehr tief liegenden C5, die Anlage die Dimensionen des Bugs nicht richtig per Lichtschranke ertastet und dann die Bürsten zu dicht auffahren, sodass sie das Fahrzeug beschädigen. Mit Hilfe des Herstellers der Anlage wird man sicherlich feststellen können, ob der Schaden aufgrund eines Defekts der Maschine entstanden ist, oder ob die Maschine generell nicht in der Lage ist, eine tiefergelegte C5 zu waschen.
Es ist natürlich leicht im Nachhinein Ratschläge zu geben, aber in solchen Fällen würde ich erst einmal eine Moderation versuchen, bevor ich vor Gericht gehe. Eine solche Vermittlung wird i.A. ohne Gebühren vom jeweiligen Berufsverband vorgenommen. Nach meiner persönlichen Erfahrung macht es auch oft Sinn, sich vom Berufsverband erst einmal beraten zu lassen. Dann hätte man im Voraus die Höhe des Schadens abschätzen sollen. Für 250 € ziehe ich nicht vor Gericht, ob ich rechtsschutzversichert bin oder nicht.
Die Geschichte mit der 1.80m Durchfahrtsbreite ist offensichtlich eine Finte, Jochen wurde nicht gut von seinem Anwalt vertreten und die Richterin hat es auch nicht geschafft, den Tatbestand zu klären. Aber kann man das bei einem solchen Bagatellschaden erwarten?
So jetzt gebt's mir, ich bin es schon gewohnt.
Versöhnliche Grüße, Robert
Gruß, Robert
Zweierlei will der echte Mann: Gefahr und Spiel. Deshalb will er die Corvette, als das gefährlichste Spielzeug.
(frei nach Friedrich Nietzsche in: "Also sprach Zarathustra")
Zweierlei will der echte Mann: Gefahr und Spiel. Deshalb will er die Corvette, als das gefährlichste Spielzeug.
(frei nach Friedrich Nietzsche in: "Also sprach Zarathustra")