03.04.2007, 20:40
Wenn dabei kein Geräuschgutachten gemacht wurde, ist auch diese letztendlich ein Gefälligkeitsgutachten, leider. Aber: Wo kein Kläger, da kein...
Und jede Eintragung ist besser als gar keine. So beruhigt man erst mal den gesonnenen Streifenpolizisten. Darauf kommt es zumindest mir letztendlich in erster Linie auch an.
Und jede Eintragung ist besser als gar keine. So beruhigt man erst mal den gesonnenen Streifenpolizisten. Darauf kommt es zumindest mir letztendlich in erster Linie auch an.