12.04.2007, 12:36
Hi Michael,
wenn die Wartungen mit Rechnung von einem authorisiertem Servicebetrieb durchgeführt worden sind (was ja innerhalb dieser Zeit auch normal sein sollte), wird es wohl keine Probleme bei der Umsetzung der Garantie/Gewährleistungsansprüche geben.
Gruß
Tom
wenn die Wartungen mit Rechnung von einem authorisiertem Servicebetrieb durchgeführt worden sind (was ja innerhalb dieser Zeit auch normal sein sollte), wird es wohl keine Probleme bei der Umsetzung der Garantie/Gewährleistungsansprüche geben.
Gruß
Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz.